This site uses cookies. More information. - I accept.
Actualization 06.02.2012
Das ATA Zollbegleitscheinheft ist ein internationales uniformes Garantiedokument für vorübergehende Einfuhr, Ausfuhr und Durchfahren von Waren, entsprechend der Internationalen Konvention ATA und der Istanbuler Konvention über vorübergehende Einfuhr. Entsprechend der bulgarischen Gesetzgebung ist die Regelung für seine Benutzung in Republik Bulgarien in der Rechtsverordnung zur Anwendung des Zollgesetzes erledigt.
Republik Bulgarien ist der Konvention ATA im Jahre 1964 beigetreten, und ihre Anwendung beginnt seit 1967. Seit diesem Moment ist die BIHK Aussteller und Garant des ATA Zollbegleitscheinheftes. Auf diesem Grund ist die Kammer ein Mitglied der Internationalen Garantiekette ATA, die zu der Weltföderation der Handelskammern gegründet ist.
Das ATA Zollbegleitscheinheft wird für alle Länder, die die Konvention unterschrieben haben, benutzt, indem Garanten zu diesem die folgenden Organisationen sind:
Leaflet "Schneller durch den Zoll mit Ihrem Reisepass für Waren" (pdf)
Liste der Staaten, die die Konvention unterschrieben haben
Vorteile zur Benutzung von ATA Zollbegleitscheinheft:
Verfahren für die Ausstellung der ATA Zollbegleitscheinhefte
Um ein ATA Zollbegleitscheinheft zu erhalten ist es notwendig:
Die Zollbegleitscheinhefte werden an der BIHK für eine Frist von einem Tag bearbeitet und ausgestellt. Nach deren Benutzung sind diese an der BIHK zurückzugeben.
Für Kontakte: Handelsregister |
---|
Zdravka Georgieva, Rossitsa Spassova Telefon: (+359 2) 8117 476, 8117 551, 987 88 84, 988 45 05 Telefax: (+359 2) 987 32 09 Z.Georgieva@bcci.bg, R.Spassova@bcci.bg |