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Actualization 22.02.2012
In Übereinstimmung mit der internationalen Praxis und in ihrer Eigenschaft als unabhängige Organisation, Mitglied der Internationalen Kette der Handelskammern, der Internationalen Handelskammer – Paris, Eurokammern – Brüssel und anderer internationalen Organisationen und Institutionen, stellt die Bulgarische Industrie- und Handelskammer Zertifikat über höhere Gewalt. Das Zertifikat über höhere Gewalt ist ein Dokument zur Entlastung von Haftung für Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung eines Handelsgeschäfts, die von höherer Gewalt verursacht ist.
Höhere Gewalt ist ein unberechenbares und unüberwindliches Ereignis aus außerordentlichem Charakter, das nach Vertragsabschluss entstanden ist.
Das Zertifikat über höhere Gewalt wird auf Grund eines schriftlichen Antrags eines bulgarischen Händlers ausgestellt, der in objektive Unmöglichkeit geraten ist, seine Vertragsverpflichtungen gegenüber einem ausländischen oder einem bulgarischen Partner zu erfüllen, wegen entstandener unüberwindlichen und unvorhersehbaren /höherer Gewalt/ Umstände – Feuer, Naturkatastrophen, Havarien, Kriege, Erdbeben, Regierungsverbote, Streike und andere.
Dem Antrag sind Dokumente beizufügen, die von einer unabhängigen Organisation ausgestellt sind, die die eingetretenen Umstände der höheren Gewalt auf unbestrittene Weise beweisen.
Das Zertifikat über höhere Gewalt muss Information über:
Das Zertifikat über höhere Gewalt wird auf Formular der BIHK auf Bulgarisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch oder andere Sprache, in Abhängigkeit von dem Antrag des Kunden, ausgestellt. Es wird von dem Vorsitzenden der BIHK oder von einer bevollmächtigten von ihm Person unterschrieben und es wird mit dem Siegel der BIHK auf Bulgarisch oder Englisch gestempelt.
Durch die ausgestellten Zertifikate über höhere Gewalt hilft die Kammer effektiv den Firmen und spart diesen die Bezahlung von Vertragsstrafen.
Die Zertifikate über höhere Gewalt, die von der BIHK ausgestellt sind, sind international anerkannt und werden als Beweis von den internationalen Schiedsgerichtsinstitutionen akzeptiert.
Mit Rücksicht auf das oben dargelegte empfiehlt die Kammer den bulgarischen Händlern, in ihren Außenhandelsverträgen eine Klausel über „höhere Gewalt“ einzuschließen, indem ihre Beglaubigung von der BIHK durchgeführt wird.
Ausführliche Beispielklausel über höhere Gewalt
„Die Parteien tragen keine Haftung für vollständige oder partielle Nichterfüllung der Verpflichtungen zu dem Vertrag, wenn diese auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen ist“.
Unter „höherer Gewalt“ versteht sich ein Umstand (Ereignis) aus außerordentlichem Charakter, der nach dem Vertragsabschluss entstanden ist, konnte nicht vorgesehen werden und hängt nicht von dem Willen der Parteien ab, wie: Feuer, Produktionshavarien, Kriegsaktionen, Naturkatastrophen – Stürme, Regenguss, Überschwemmungen, Hagel, Erdbeben, Eisbildungen, Trockenheit, Bergrutsch von Erdmassen und andere Naturgewalten, Embargo, Regierungsverbote, Streike, Aufstände, Unruhe und andere.
Die Partei, die in Unmöglichkeit geraten ist, ihre Verpflichtungen wegen eingetretenes Umstandes bei höherer Gewalt zu erfüllen, ist verpflichtet, in einer Frist von 10 Tagen die andere Partei über seine Entstehung schriftlich zu benachrichtigen, sowie die vermutete Wirkungsperiode und Einstellung des Umstandes bei höherer Gewalt.
Die Beglaubigung einer entstandenen „höheren Gewalt“ wird durch Zertifikat über „höhere Gewalt“ durchgeführt, das von der Bulgarische Industrie- und Handelskammer ausgestellt ist.
Kurze Beispielklausel über höhere Gewalt:
„Die Parteien werden von Haftung für vollständige oder partielle Nichterfüllung des Vertrags befreit, wenn diese auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen ist, über welche sie die Gegenpartei benachrichtigt haben und ein Zertifikat über höhere Gewalt vorlegen, das von der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer ausgestellt ist“.
Tarif der Preise (Art. 3 P. 6)
Der Betrag kann in bar an der Kasse der Kammer bezahlt werden oder auf Bankwege überwiesen sein:
BIC: UNCR BGSF
IBAN: BG 25 UNCR 7630 1000 3081 19
Bank „UNICREDIT BULBANK“,
Platz „Sveta Nedelja“ Nr. 7, Sofia
Wenn Sie wünschen, die fertigen Zertifikate/Referenzen von der BIHK per Post zu erhalten, wir bitten Sie, uns darüber zu informieren und zu dem Preis der Dienstleistung 6.00 BGN (mit Mehrwertsteuer) zur Deckung der Postkosten nachzuzahlen.
Für Kontakte: Handelsregister |
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Zdravka Georgieva, Rossitsa Spassova Telefon: (+359 2) 8117 476, 8117 551, 987 88 84, 988 45 05 Telefax: (+359 2) 987 32 09 Z.Georgieva@bcci.bg, R.Spassova@bcci.bg |