Dispache Büro

Allgemeine Information

Seit dem Jahre 1956 existiert zu der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer ein Dispache Büro zur Feststellung von großer Havarie, von den Kosten und von den Opfergaben zu dieser und deren Verteilung zwischen dem Schiffinhaber, dem Frachtgut und der Fracht. Normativ ist diese Tätigkeit im Art. Art. 209 und 302 des Gesetzbuches über die Handelsseeschifffahrt, Verordnung Nr. 11/1975 des Transportministeriums und des Ministeriums der Justiz, und der Ordnung über die Organisation und die Tätigkeit des Dispache Büros bei der BIHK reglementiert.

Das Büro realisiert seine Tätigkeit in voller Übereinstimmung mit der durchgesetzten internationalen Praxis für Erledigung und Entscheidung von internationalen privatrechtlichen Handels- und Seestreitigkeiten zur Feststellung der großen Havarie.

“Die große Havarie“ ist ein Rechtsinstitut des Seerechts und der Seepraxis und ist mit der Handelsschifffahrt verbunden. Sein Existieren ist schon aus dem Altertum bekannt. Auf Grund der Prinzipe und des Mechanismus der „großen Havarie“ wird eine gerechte Erledigung und Verteilung der Interessen der verschiedenen Teilnehmer an den Seetransporten erreicht.

„Die große Havarie“ ist ein bedingter juristischer Fachbegriff und bezieht sich auf die Schäden, die außerordentlichen Kosten oder die Opfergaben, die absichtlich, vernünftig und bewusst mit dem Zweck Rettung des Schiffs, der Fracht und der Ladung von allgemeiner Gefahr für die Beteiligten an dem Seevorhaben gemacht sind. Eine Definition des Fachbegriffs „die große Havarie“ ist im Art. 290, Absatz 1 aus dem Gesetzbuch über die Handelsseeschifffahrt enthalten.

Die Feststellung einer „großen Havarie“, der Kosten, der Opfergaben zu dieser und die Verteilung der Raten zwischen dem Schiff, der Ladung und der Fracht werden mit einer Dispache nach Antrag der interessierten Partei durchgeführt. Die Dispache ist ein Dokument, das von einem Dispacheur, das heißt von einer Person, die eine spezielle Befähigung besitzt, angefertigt, die beurteilt und große Havarie Verluste und Kosten zulässt, berechnet diese und diese zwischen den einzelnen Teilnehmern an dem Seetransport verteilt. Der Dispacheur erledigt die große Havarie, wenn dieser von irgendeiner von den interessierenden Parteien an der Seegemeinschaft – Schiffseigentümer, Seefrachtführer, Eigentümer der transportierten Ladung, Versicherer, bevollmächtigt ist. Der Antrag auf Anfertigung einer Dispache wird normal von dem Schiffseigentümer gemacht, zu welchem alle Unterlagen und Beweise beigefügt werden, auf Grund welches der Dispacheur mit einer Verordnung ausspricht, ob es Anwesenheit großer Havarie gibt oder nicht, und abhängig davon wird es oder nicht zur Ausstellung einer Dispache beginnen.

Mit der Dispache wird die Höhe der Verluste bei großer Havarie und deren Verteilung zwischen den Teilnehmern an dem Transport, entsprechend dem Wert der Ladung, dem Schiff und der Fracht festgestellt. Dispachen können nur Dispacheure anfertigen, die in der Liste des Dispache Büros bei BIHK eingeschrieben sind.

Das Dispache Verfahren besteht aus zwei Hauptphasen:

  1. Untersuchung eines Antrags auf Anerkennung von Anwesenheit von großer Havarie und Ausstellung einer begründeten Verordnung zur Anerkennung von Anwesenheit von großer Havarie oder seine Ablehnung;
  2. Anfertigung und Ausstellung einer Dispache.

Die Dispache muss enthalten

  • Datum und Ort der Ausstellung;
  • Die drei Namen des Dispacheurs oder der Dispacheure, die die Dispache angefertigt haben und EPZ;
  • Kurze Umstände;
  • Verordnung des Dispacheurs;
  • Bestimmung der Verluste und der Kosten der großen Havarie;
  • Bestimmung der Währung;
  • Bestimmung des Wertes des Schiffes;
  • Bestimmung der Fracht;
  • Bestimmung des Wertes der Ladung;
  • Bestimmung der Verluste und der Kosten, die für große Havarie anerkannt sind;
  • Kontributionskapital;
  • Verteilung der großen Havarie;
  • Bilanz und endgültige Rechnung;
  • Abwicklungsrechnung zwischen den Parteien;
  • Erledigung der Geldsicherheiten;
  • Anhänge.

Das Dispache Verfahren ist kompliziert und spezifisch, und verlangt spezielle Kenntnisse und Erfahrung nicht nur in dem Rechtgebiet, aber auch in dem See-, Handels- und Versicherungswesen. Zur Sicherstellung der notwendigen Kompetenz des Dispache Verfahrens, organisiert BIHK eine spezielle Ausbildung, die mit Ablegung von mündlicher und schriftlicher Prüfung vor einer Kommission zum Erwerben von Befähigung „Dispacheur“ endet. Dispacheure können nur Personen sein, die:

  • Einen Lehrgang für Qualifizierung in großer und besonderer Havarie an der BIHK abgeschlossen haben und ein Zertifikat dafür erhalten haben;
  • Erfolgreich mündliche und schriftliche Prüfung im Seerecht und Seepraxis der großen Havarie und der internationalen Gewohnheiten der Handelsschiffsfahrt vor einer speziellen Kommission, die von dem Vorsitzenden der BIHK eingesetzt ist, abgelegt haben, indem auf Grund dieses ist diesen Befähigung „Dispacheur“ anerkannt und ist diesen eine Bescheinigung von BIHK ausgestellt;
  • Den folgenden zusätzlichen Bedingungen entsprechen:
    а/ diese volljährige bulgarische Bürger sind, die für Offizielldelikte nicht verurteilt sind;
    b/ juristische, ökonomische oder Seehochschulbildung haben, Kenntnisse und Erfahrung im Gebiet der Theorie und der Praxis des Seerechts oder des Außenhandels, des Versicherungswesens und der anderen internationalen Wirtschafsbeziehungen haben;
    c/ mindestens eine von den akzeptierten für offizielle Sprachen der Organisation der Vereinigten Nationen nutzen;
    d/ eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt haben, dass sie unvoreingenommen sein werden und ihre Verpflichtungen gutgläubig erfüllen werden.

Die Eintragung in die Liste der Dispacheure geschieht mit Beschluss des Exekutivrates der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer zwischen den Personen, die die Prüfung nach P. 1 und 2 abgelegt haben und den Anforderungen des P. 3 entsprechen, für eine Frist von fünf Jahren:

Die Dispacheure sind unabhängig und unvoreingenommen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Sie sind verpflichtet, ihnen überlassene Rechte gutgläubig auszuüben und aktiv an der Aufklärung der Tatsachen, der Rechte und der Verpflichtungen der Teilnehmer an der großen Havarie teilzunehmen.

Dokumente:

 

Für Kontakte: Handelsregister
  Zdravka Georgieva, Rossitsa Spassova
  Telefon: (+359 2) 8117 476, 8117 551, 987 88 84, 988 45 05
   Telefax: (+359 2) 987 32 09
   Z.Georgieva@bcci.bg, R.Spassova@bcci.bg