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Seit 10 Juli 2008 ist eine neue Verordnung zur Ausstellung von Visen und Bestimmung des Visumzwangs der Republik Bulgarien in Wirkung getreten. Seit diesem Datum wurden die Formulare und die Beglaubigungsregelung von Einladungen – Deklarationen für Businessreise von Ausländern in Republik Bulgarien geändert.
BIHK sichert eine kostenlose Verbreitung der neuen Formulare von Einladungen – Deklarationen in Sofia und in den Regionalen Industrie- und Handelskammern.
BIHK und RIHK konsultieren die Firmen über die Bedingungen und die Anforderungen der neuen Regelung und bei erklärtem Wunsch von deren Seite bieten diesen Unterstützung zur Ausfüllung der Formulare von Einladungen - Deklarationen und zur Vorlegung für Beglaubigung von einem Notar und in den Behörden für administrative Kontrolle der Ausländer an.
Zusätzliche Information kann am Telefon: (02) 8117 406, 8117 476, 8117 403 in Sofia und in den RIHK erhalten werden.