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Nach Eintrag einer bulgarischen oder ausländischen Person fertigt die Kammer an und überlässt Auskünfte über die registrierten Firmen.
Die Auskunft kann alle Angaben, die einer Eintragung unterliegen, einschließen.
Diese kann angefertigt sein und nur einzelne Angaben enthalten, die den Kunden interessieren: zum Beispiel:
Die Dienstleistung ist sehr nützlich, weil diese eine Möglichkeit für vorherige Prüfung für das Existieren und die Zuverlässigkeit des Business Partners gibt.
Formulare, die die Dienstleistung begleiten:
Tarif der Preise (Art. 1 P. P. 18 – 22)
Der Betrag kann bezahlt werden:
Wenn Sie wünschen, die fertigen Beschlüsse von der BIHK per Post zu erhalten, wir bitten Sie, uns darüber zu informieren und zu dem Preis der Dienstleistung 6.00 BGN (mit Mehrwertsteuer) zur Deckung der Postkosten nachzuzahlen.
Für zusätzliche Information |
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Für Kontakte: Handelsregister |
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