Überlassung von schriftlichen Auskünften aus dem Einheitlichen freiwilligen Handelsregister

Nach Eintrag einer bulgarischen oder ausländischen Person fertigt die Kammer an und überlässt Auskünfte über die registrierten Firmen.
Die Auskunft kann alle Angaben, die einer Eintragung unterliegen, einschließen.
Diese kann angefertigt sein und nur einzelne Angaben enthalten, die den Kunden interessieren: zum Beispiel:

  • nach Bezeichnung der Firma:
  • Nach dem Sitz:
  • nach einer Tätigkeit, die diese im Gebiet der Produktion von bestimmten Waren, Handel oder Dienstleistungen durchführt:
  • Auskunft über Firmen, die in einem bestimmten Bereich arbeiten;
  • nach Beteiligung von ausländischen Personen an der Firma und aus welchen Staaten;
  • nach der Höhe des registrierten Satzungskapitals;
  • nach der Beschäftigtenzahl (ob es ein Klein-, Mittel- oder Großunternehmen ist);
  • Finanzangaben (nur für diese Firmen, die bei der BIHK jährliche Finanzberichte überlassen haben).

Die Dienstleistung ist sehr nützlich, weil diese eine Möglichkeit für vorherige Prüfung für das Existieren und die Zuverlässigkeit des Business Partners gibt.

Formulare, die die Dienstleistung begleiten:

Tarif der Preise (Art. 1 P. P. 18 – 22)

Der Betrag kann bezahlt werden:

  • in bar an der Kasse der Kammer
  • auf Bankwege überwiesen sein:
        BIC: UNCR BGSF
        IBAN: BG 25 UNCR 7630 1000 3081 19
        BANK “UNICREDIT BULBANK”
        Platz „Sveta Nedelja“ Nr. 7, Sofia

Wenn Sie wünschen, die fertigen Beschlüsse von der BIHK per Post zu erhalten, wir bitten Sie, uns darüber zu informieren und zu dem Preis der Dienstleistung 6.00 BGN (mit Mehrwertsteuer) zur Deckung der Postkosten nachzuzahlen.

Für zusätzliche Information
Zdravka Georgieva, Direktorin
 Telefon: (+359 2) 987 88 84, 8117 476
 Telefax: (+359 2) 987 32 09
 Z.Georgieva@bcci.bg


Für Kontakte: Handelsregister
 Gergina Veselinova
 Telefon: (+359 2) 8117 462
 Telefax: (+359 2) 987 32 09
 tradereg3@bcci.bg