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Konvention von New York über Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedsgerichtsentscheidungen von 1958 – ratifiziert von Republik Bulgarien im Jahre 1961; veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2 vom 8.1.1965.
Europäische Konvention über Außenhandelsschiedsgerichtsbarkeit – ratifiziert von Republik Bulgarien im Jahre 1964, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 57 von 1964.
Das Sekretariat des Schiedsgerichts bei der BIHK verfügt über vollständige Liste der Länder, die die beiden Konventionen ratifiziert haben.