Einheitlichen Handelsregister der BIHK

Die Bulgarische Industrie- und Handelskammer bietet Ihrer Aufmerksamkeit ein modernes, einheitliches, freiwilliges, Elektronenhandelsregister der BIHK an, das den angewachsenen Bedürfnissen des Business nach schneller, zuverlässiger und vereinfachter Prozedur zur Registrierung entspricht, bei einem Preis, der die Kosten für seine Unterhaltung deckt – die Wirtschaftstätigkeit der Unternehmer durch Ausstellung und Beglaubigung auf Bulgarisch und Fremdsprachen zu bedienen und zu erleichtern

Zugang zu dem Einheitlichen Handelsregister der BIHK
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Hauptprinzipe und Vorteile des Handelsregisters der BIHK

 

  • Einheitliche, zentralisierte, elektronische Datenbank, die die BIHK und die 28 Regionalen Industrie- und Handelskammern umfasst;
  • On-line Eingabe der Umstände, die einer Eintragung aus allen 28 Regionalen Industrie- und Handelskammern /in realer Zeit/ unterliegen;
  • Zweisprachige – bulgarische und englische Version des Nutzungssystems aus dem Land und aus dem Ausland;
  • Beschleunigte Prozedur zur Registrierung – von 1 bis 24 Stunden;
  • Anwendung von einheitlichen Regeln der Arbeit und einheitlichem Preistarif zur Registrierung;
  • Ausgebildetes Personal;
  • Vereinheitlichte Muster von Registrierungsformularen, die auf Elektronenwege mit den beigefügten zu diesen Unterlagen gesendet werden können;
  • Eingabe von weiter nach Volumen Information über die registrierten Subjekte – Bezeichnung, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, Kommunikationen – Telefon, Telefax, Elektronenpost, Internetanschrift, Tätigkeiten für Business Kontakte, Vertreter nach dem Gesetz, bevollmächtigte Personen und Umfang ihrer Befugnisse, ausländische Beteiligung, Beschäftigtenzahl, Lizenz und andere;
  • Die eingegeben zusätzlichen Parameter für die registrierten Rechtssubjekte und die Möglichkeit zum Suchen nach diesen, gibt eine Möglichkeit zum Erhalten vollständigerer Information über ihre reale Tätigkeit und die Personen, die berechtigt sind, diese zu vertreten, welches eine Voraussetzung für größere Sicherheit bei Verwirklichung der Handelsbeziehungen ist. Das schließt die Durchführung einer Prüfung für deren aktuellen Zustand auch durch andere Quellen – Handelsregister in der Eintragungsanstalt, nicht aus;
  • Publizität der Information, durch gesicherten Zugang zu den registrierten Angaben im INTERNET auf der Webseite der BIHK, bei Einhaltung des Gesetzes über den Schutz der persönlichen Daten;
  • Bereitgestellte Sicherheit der vollen Information über die registrierten Rechtssubjekte, durch Nutzung von speziellen Kennwörtern für Zugang und Durchführung einer Kontrolle für die Echtheit der eingegebenen Angaben und die vorgenommenen Auskünfte;
  • Vormigration der schon registrierten Angaben – die Information, die von den registrierten Firmen und anderen Rechtssubjekten überlassen ist, ist ohne zusätzliche Formalitäten für diese verwirklicht;
  • Benutzung der eingegebenen Angaben als Basis für Bescheinigung des Statuts der Firmen auf Bulgarisch und Fremdsprachen und zur Ausstellung von Unterlagen, die ihre Wirtschaftstätigkeit unterstützen – Zertifikate und Referenzen über das Statut und deren finanzielle Lage auf Bulgarisch und/oder auf Fremdsprachen, Ursprungszeugnisse von Waren, Exportrechnungen, andere Unterlagen, die mit dem internationalen Warenaustausch verbunden sind. Die Ausstellung von Unterlagen wird nach einer Prüfung des aktuellen Zustands der Händler im Handelsregister in der Eintragungsanstalt durchgeführt;
  • Scannen der Akten der registrierten Rechtssubjekte;
  • Scannen der Unterschriften der Vertreter der registrierten Firmen und anderer Rechtssubjekte mit dem Zweck Sparen von Formalitäten bei Bescheinigung deren Unterschriften, die auf Unterlagen zu deren Außenhandelstätigkeit gesetzt sind.